In Deutschland wird seit langem eine demografische Entwicklung beklagt, derzufolge in unmittelbar bevorstehender Zeit keine Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, weil nicht genügend Kinder geboren werden. Bekannt ist überdies, dass dieser Generationenwechsel zu einem erheblichen volkswirtschaftlichen Problem im Hinblick auf die Rentensicherheit führt.


Allein vor diesem Hintergrund ist es vernünftigerweise nicht nachvollziehbar, Väter zu bestrafen, die trotz der sie diskriminierenden Umstände noch bereit sind, Kinder zu zeugen. Es ist auch nicht einsehbar, warum diese Väter -jedenfalls in der Regel- mit Barunterhaltspflichten belastet werden, obwohl die Gesellschaft insgesamt ihnen zu Dank verpflichtet sein müßte. Das trifft jedenfalls auf Väter zu, die sich ihrer Erziehungsverantwortung nicht entziehen, sondern sich einer gleichwertigen Elternschaft zur Verfügung stellen und sich bereit erklären, mit der Mutter das gemeinsame Kind zu besorgen, indem man sich gemeinsam um die Betreuung kümmert. 


Hierzulande ist es dagegen üblich, Trennungsvätern, die von den Müttern der gemeinsamen Kinder aus der elterlichen Verantwortung hinausgedrängt werden, mit Barunterhaltspflichten zu belasten und Mütter, die stattdessen Betreuungsunterhalt leisten, mit Alleinsorgerechten zu belohnen und sie staatlich in ihrer schäbigen Väterausgrenzungspolitik zu unterstützen und zu fördern.

Soweit also staatlich produzierte Mangelfälle, die entstehen, wenn nicht leistungsfähige Väter trotz ihrer Bereitschaft Betreuungsunterhalt zu leisten, zu Barunterhalt, ggf. zu fiktiven Unterhalt verpflichtet und insoweit finanziell ruiniert werden, zu Allen auch noch ausgegrenzt und entsorgt werden, kann es nicht verwundern, wenn Motivation und Zahlungsmoral zu einer Überinanspruchnahme der Rechtsprechung führen.

Die Geburtenzahlen sinken - die familiengerichtlichen Verfahren nehmen zu und mit mittlerweile konstanter Regelmäßigkeit erhalten deutsche Familiengerichte und Senate ihre Fehlentscheidungen wegen Menschenrechtsverletzungen vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte "um die Ohren geschlagen".
Der Satz: "Freu' Dich - auch Du bist Deutschland" erfüllt insoweit  in prüfenswerter Weise den Tatbestand der Beleidigung, während "Dummheit"  an den juristischen Fakultäten unserer Hochschulen ein Lehrfach für lernbehinderte Familienjuristen zu sein scheint.

Wir wollen im Kampf gegen menschenverachtendes Unrecht nicht aufgeben und uns dafür einsetzen, dass Väter nicht dafür bestraft werden, weil alleinerziehungsberechtigte Mütter mit staatlicher Hillfe Kindesinteressen mißachten, um den anderen Elternteil auszugrenzen.


Gerald Emmermann, Dipl.-Jur.