Die Würfel sind bekanntlich gefallen, der EuGHMR und im Anschluss gezwungenermaßen auch das BVerfG haben entschieden:§ 1626a BGB ist nicht ohne Verfassungsbruch und ohne europäische Menschenrechte zu verletzen anwendbar.
Jahrzehntelang hatte man uns nicht sorgeberechtigten Trennungsvätern das gemeinsame Sorgerecht menschenrechtswidrig vorenthalten.
Auch verheiratete Väter konnten sich nicht sicher sein, das Sorgerecht gegen den Willen der Kindesmutter zu behalten. Zu groß waren (und sind!) die Interessen einer gut verdienenden Helferindustrie, auf die deutsche Familiengerichte zugreifen können, wenn es gilt, die Vormachtstellung umgangsboykottierender und das gemeinsame Kind parentalisierender Mütter zu stärken und zu stützen.
Mittlerweile sind einige nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung gestellte Sorgerechtsanträge zurückgewiesen worden. Meistens hatten die Familiengerichte oder -senate es leicht, ihren Abweisungsbeschluss auch weiterhin unter Hinweis auf die elterlichen Streitereien hinsichtlich der Sorgerechtsausübung und/ oder im Hinblick auf die zwischenzeitlich mit Blick auf die drohende väterliche Beteiligung an der elterlichen Sorge mütterlicherseits eskalierten Umgangsstreitereien zu begründen.
Eine zweifelhafte Logik, die offensichtlich nur rechtsuntreuen und insoweit böswilligen Juristen zugänglich ist.
Dort, wo Anträge ohne diesen Hintergrund gestellt wurden, werden sie von Familiengerichten buchstäblich verschleppt. Man hat offensichtlich zu großen Gefallen gefunden an den jahrzehntelangen Menschenrechtsverletzungen, als dass man nun so einfach verfassungs- und menschenrechtskonform seine Richter- und Beamtenpflicht ausübt.
Wir Väter kämpfen deswegen weiter.
Wir wollen unsere Kinder fördern und erziehen.
Wir sind prinzipiell dagegen, das Unrecht, dass man unseren Kindern und uns antut, durch Unterhaltszahlungen zu finanzieren.
Wir sind keine Rechtsbrecher sondern um das Wohl unserer Kinder besorgte Väter.
Nicht wir Väter verhalten uns unredlich!
Es sind die sogenannten Kreidekreismütter, die skrupellos ihren vermeintlichen Alleinbesitzanspruch wahren oder mit allen Mitteln durchsetzen wollen und die von gewissenlosen deutschen Familiengerichten und -senaten darin unterstützt werden.
Unterhaltspflicht ohne Sorgerecht ist Unrecht.
Wer Unterhalt zahlt, fördert das Unrecht.